Brennpunkt | Dienstag, 16. Januar 24

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Auf diesem Abschnitt der Bundestraße 12 zwischen Röhrnbach und Freyung haben sich vier Traktorfahrer so verhalten, dass ihnen Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird. (Quelle: Maphub/ Mediendenk)
Nötigung im Straßenverkehr

Freyunger Bauernprotest: Vier Passauer Traktorfahrer blockierten bewusst B12

Passau/ Freyung - Die Bauernprotestkundgebung auf dem Freyunger Volksfestplatz vom Samstag mit Vizeministerpräsident Hubert Aiwanger hat für vier Bulldogfahrer aus dem Raum Passau ein juristisches Nachspiel.

Bei der Polizei gingen mehrere Hinweise ein, die sich mit eigenen Beobachtungen einer Streifenwagenbesatzung decken: Mit ihren Traktoren haben die Männer bei der Anfahrt auf der Bundesstraße 12 bewusst andere Verkehrsteilnehmer ausgebremst und Überholvorgänge verhindert. Sie sind laut Polizeibericht auf der sieben Kilometer langen Strecke zwischen Röhrnbach und Aigenstadl zeitweise auf die linke Fahrbahn ausgeschert. Auf der zweispurigen Überholstrecke nach dem Garhamer Tunnel blockierte das Quartett die Bundesstraße, indem es versetzt nebeneinander fuhr.

Die Polizeiinspektion Freyung sucht Zeugen, die das Geschehen am Samstag zur Mittagszeit beobachtet haben oder selbst betroffen waren.

Im Freyunger Ortsteil Aigenstadl hat die Polizei die Bulldogfahrer aus dem Verkehr gezogen und zur Rede gestellt. Es sei auffällig gewesen, dass lange Zeit Richtung Freyung kein Auto mehr ankam und sich hinter den vier Traktoren trotz der Überholstrecke eine Kolonne gebildet hatte, erklärt ein Beamter.   

Der Bauernverband hatte dazu aufgerufen, bei der Anreise zur Freyunger Demonstration den Verkehr nicht unnötig zu behindern. Laut Bayernverband sind 1.200 Fahrzeuge gekommen. Es handelt sich um Einzelfälle Uneinsichtiger. Ähnliche Blockadeszenen hatte sich am ersten Bauernprotesttag auf der vierspurigen Passauer Angerstraße abgespielt.

Die Beschuldigten müssen sich wegen Nötigung im Straßenverkehr verantworten. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn beispielsweise ein Fahrer einen anderen absichtlich ausbremst oder ihn grundlos bei einem Überholvorgang behindert. Die Folgen: bis zu drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, bis hin zum Führerscheinentzug und maximal einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

hud

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