Brennpunkt | Montag, 30. Dezember 24
Böllern im Radtunnel? Wie Passau den Naturschutz am Georgsberg vernachlässigtPassau - Mit einer Anfrage im Stadtrat hat Holm Putzke schlafende Hunde geweckt. Der neue Fußgänger- und Radfahrertunnel durch den Georgsberg könnte an Silvester zum Treffpunkt für Feuerwerksfans werden. Diese Sorge äußerte Oberbürgermeister Jürgen Dupper bereits bei der Eröffnung des Tunnels. Die einzigartige Akustik und der Hall in der Röhre machen das Böllern hier besonders reizvoll. Riskant ist es auch, aber zudem in gesetzlicher Hinsicht rücksichtslos. Doch ein präventives Verbot wie in der Altstadt scheint laut Stadtverwaltung am Georgsberg nicht umsetzbar. Ordnungsamtsleiterin Karin Schmeller erklärte, dass ein Verbot nach dem Sprengstoffgesetz eine konkrete Brandgefahr voraussetzt. "Die ist am Tunnel nicht gegeben", wird sie in der Tageszeitung zitiert. Auch ein temporäres Betretungsverbot, wie es etwa an der Marienbrücke gilt, sei nicht umsetzbar, da bisher keine Gefährdung nachgewiesen wurde.
Tunnels verstärken Schall durch Reflexion und Bündelung der Wellen. Harte Wände und Decken lassen die Schallwellen mehrfach zurückprallen, was zu einer erheblichen Lärmbelastung führt. Für Menschen im Tunnel bedeutet dies potenziell gefährliche Schallpegel, die Hörschäden auslösen können. Was im Stadtrat übersehen wurde, ist eine rechtliche Dimension. Der Tunnel liegt im Gebiet eines Flora-Fauna-Habitat (FFH), siehe Grafik. In solchen Naturschutzgebieten ist das Abbrennen von Feuerwerk grundsätzlich verboten. Wildtiere könnten durch den Lärm und das grelle Licht in Panik geraten, wertvolle Energie im Winterstoffwechsel verlieren oder sogar verletzt werden. Müll aus Feuerwerkskörpern stellt ein weiteres Problem dar. Andere Kommunen haben hier reagiert: In Bonn oderauf Inseln wie Sylt gelten strikte Feuerwerksverbote in FFH-Gebieten. Die Grundlage: Das Bundesnaturschutzgesetz und die FFH-Richtlinie verbieten es, geschützte Tiere zu stören oder ihre Lebensräume zu schädigen. In Passau scheint dieses Risiko bisher unbeachtet. Als FFH-Gebiet ausgewiesen sind die Flüsse der Dreiflüsseststadt und die Hänge an Donau und Ilz (siehe Grafik).
Die Allgemeinverfügung der Stadt gilt heuer unverändert. In der Altstadt, an der Ortspitze und am Niederhaus darf keine Pyrotechnik gezündet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro. Die Marienbrücke wird in der Stunde vor und nach dem Jahreswechsel für Passanten gesperrt.
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07. Januar 2025
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